Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Carlsson Fahrzeugtechnik GmbH
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der Carlsson Fahrzeugtechnik GmbH mit dem Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Käufer bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung, damit sie Vertragsbestandteil werden.
2. Vertragsschluss
Kostenvoranschläge, Werbeprospekte, die Website und sonstige Werbematerialien unseres Hauses stellen, ebenso wie Bestellungen unserer Kunden per e-mail, lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich als angenommen bestätigen oder ihr durch Übersendung der Ware nachkommen.
3. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, e-mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgegebene Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Brief:
Carlsson Fahrzeugtechnik GmbH
Im Rayon 1
D-66740 Saarlouis
Telefax: +49 (0) 6831/6 87 87-0
E-Mail: info@carlsson.de / www.carlsson.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladensgeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Die Kosten für Rücksendung der Ware müssen vom Käufer übernommen werden.
Besonderer Hinweis
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient.
4. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für Nicht-Verbraucher
Die Klausel Nr.3 gilt nicht, sofern Sie die Waren für ihre gewerbliche oder für ihre selbständige berufliche Tätigkeit erwerben, Sie also kein Verbraucher i. S. des § 13 BGB sind. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht zu. Sollten Sie dennoch eine Rücksendung wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie uns zunächst unter der Telefon-Nr. +49 (0) 68 31/6 87 87-0 an und teilen Sie uns Ihren Rücksendewunsch mit. Bitte halten Sie Ihre Rechnung bereit.
- Wir werden dann prüfen, ob wir Ihnen freiwillig ein Rückgabe- oder Umtauschrecht einräumen. Eine Pflicht unsererseits zur Rücknahme oder zum Umtausch besteht nicht.
- Wenn wir zu einer Rückgabe oder einem Umtausch bereit sind, lassen wir die Ware bei Ihnen abholen. Halten Sie für die Abholung die Ware originalverpackt bereit. Sollten wir Ihnen die Ware per Nachversand zugesendet haben, müssen Sie die Ware nochmals verpacken, damit das Transportunternehmen die Ware abholen kann. Eine Rücksendung der Ware ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns lehnen wir ab.
- Sollten wir freiwillig mit einer Warenrücknahme bzw. mit einem Umtausch einverstanden sein, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warennettowertes, mindestens jedoch 10,00 €. Die Rücknahme der Ware ist nur originalverpackt, unbeschädigt und unbenutzt möglich. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, sofern die Ware bereits benutzt oder beschädigt ist.
- Eine Rückgabe von lackierten Teilen ist nicht möglich!
5. Preise und Zahlungen, Sicherheiten
(1) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für eine Lieferung ab Werk; der Erfüllungsort wird dadurch nicht geändert. Die Preise enthalten keine Kosten für Versand und Verpackung. Kosten für von unserem Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. Montage) sowie Versicherungen werden zusätzlich berechnet.
(2) Erfolgt eine Leistung oder Teilleistung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsabschluss und wurde der vereinbarte Preis nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet, so werden die am Tage der Leitungsausführung gültigen Listenpreise berechnet. Wird dem jeweiligen Listenpreis vom Kunden widersprochen, steht uns für die noch ausstehenden (Teil-)Leistungen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, unbeschadet unseres
ansonsten fortbestehenden Erfüllungsanspruchs.
(3) Soweit wir zur Vorleistung verpflichtet sind, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsabschluß unsere Leistungen davon abhängig zu machen, dass unser Abnehmer für die von ihm zu erbringende Gegenleistung angemessene Sicherheit stellt, auch wenn die Voraussetzungen des § 321 BGB nicht vorliegen.
(4) Mangels besonderer Vereinbarungen erfolgt die Zahlung bar bei Übergabe/Abnahme. Wechsel werden nur nach besonderen schriftlichen Vereinbarungen angenommen; ihre Annahme sowie die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
(5) Sind Teilzahlungen vereinbart oder wird der Kaufpreis gestundet, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger an uns übergebener Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der betreffende Kunde, der nicht Verbraucher ist, mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist.
(6) Der Kunde, der Unternehmer ist, kann gegen unsere Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen oder titulierten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein solcher Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6, Lieferfristen, Versendung
(1) Die von uns angegebenen Leistungstermine und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bezeichnet werden.
(2) Leistungsfristen beginnen drei Werktage nach Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, ohne eine solche mit Vertragsschluss. Weiterhin ist Voraussetzung für den Beginn der Leistungsfristen, dass die vom Kunden zu besorgenden Unterlagen bei uns vorliegen und eine evtl. vereinbarte Anzahlung bzw. eine eventuell vereinbarte Zahlungsgarantie bei uns eingegangen ist.
(3) Der Kunde kann uns frühestens vier Wochen nach Überschreiten einer nicht als „verbindlich“ bezeichneten Leistungsfrist bzw. eines nicht als „verbindlich“ bezeichneten Leistungstermins schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist, die mindestens 10 Arbeitstage betragen muss, zu leisten. Mit Fristablauf kommen wir in Verzug.
(4) Höhere Gewalt, Lieferungsverzögerungen seitens unserer Zulieferer, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern bzw. verschieben die in Absätze 1 bis 3 genannten Fristen bzw. Termine angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen unsererseits; dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Zulieferern oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
(5) Wird ein schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichneter Liefertermin bzw. eine solche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit der Überschreitung in Verzug.
(6) Solange unser Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht seinerseits nachkommt, kann er die vorstehenden Rechte nicht geltend machen. Erfüllt er seine Vertragpflichten verspätet, so verlängern bzw. verschieben sich die Fristen oder Termine um diese Verspätung. Für die in Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Pflichten verbleibt es bei der dortigen Regelung.
(7) Ein Liefertermin oder eine Lieferfrist gelten als eingehalten, wenn vor dessen bzw. deren Ablauf die zu liefernde Ware im Falle des Versendungskaufs einem Spediteur übergeben, im Falle der Holschuld dem Kunden die Versandbereitschaft bzw. Abholbereitschaft schriftlich mitgeteilt und im übrigen, wenn die Ware beim Kunden eingegangen bzw. montiert ist.
(8) Wird die zu liefernde Ware auf Wunsch des Kunden versandt, sind wir berechtigt, aber ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportrisiken zu versichern.
7. Teillieferungen, Abrufaufträge
(1) Soweit nicht alle Waren vorrätig sind, sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
(2) Hat der Kunde Ware bestellt, die vereinbarungsgemäß in von ihm zu bestimmenden Teillieferungen zu liefern ist (Abrufaufträge), gilt jeder abgerufene Teil als selbstständige Lieferung im Sinne der vorliegenden Bedingungen.
(3) Bei Abrufaufträgen ist der Kunde verpflichtet, die gesamte Ware innerhalb eines vereinbarten Abrufzeitraums bei uns abzurufen.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden von mindestens € 200,00 € um mehr als vier Wochen sind wir berechtigt, die noch abzurufende Ware sofort zu liefern; der Kunde ist in diesem Fall für die zu liefernde Ware vorleistungspflichtig.
8. Abnahmeverpflichtung
(1) Unser Kunde ist verpflichtet, die von uns zu liefernde Ware oder die von uns zu erbringende Werkleistung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungs- bzw. Fertigstellungsanzeige abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Entsteht uns durch die verspätete Abnahme ein Schaden, so sind wir berechtigt, pauschal 10 % des für die nicht abgenommene Leistung vereinbarten Entgelts als Schadensersatz zu berechnen, sofern uns der Kunde keinen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Carlsson Fahrzeugtechnik GmbH.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Ist der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsoder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Die Verbindung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10. Sachmängel / Verjährung
(1) Mit unseren Kunden gilt als vereinbart, dass als Beschaffenheit der Ware unsere jeweilige Produktbeschreibung gilt.
(2) Durch den Einbau leistungssteigernder Bauteile und/oder die Aufhebung einer Tempobegrenzung kann sich der Verbrauch an Kraft- und Schmierstoffen verändern. Darüber hinaus können sich auch die Wartungsintervalle verkürzen. Die erhöhte Leistungsfähigkeit führt oft zu veränderter Fahrweise mit erhöhtem Verschleiß an Reifen und Motoren. Solche Mehraufwendungen stellen keinen Sachmangel dar, da sie eine unmittelbare Folge der Leistungssteigerung sind.
(3) Garantien gelten nur dann als übernommen, wenn die Übernahme in Textform erfolgt oder sich aus dem Zusammenhang zweifelsfrei ergibt, dass eine solche Garantie übernommen werden soll. Ansprüche aus solchen Garantien können nur insoweit geltend gemacht werden, wie der Kunde durch die Garantie gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
(4) Sofern unser Kunde nicht Verbraucher i. S. des § 13 BGB ist, verjähren seine Rechte im Falle von Sachmängeln nach 1 Jahr. Bei Verbrauchern i. S. des § 13 BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
11. Haltbarkeitsgarantie
(1) Für die Haltbarkeit der von uns gelieferten oder in ein Kraftfahrzeug eingebauten Teile übernehmen wir eine Haltbarkeitsgarantie von drei Jahren, maximal jedoch für eine Laufleistung von 100.000 km, jeweils gerechnet ab Einbaudatum; die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden werden von dieser Garantie nicht berührt. Satz 1 gilt für Teile, die die Leistung von Motoren erhöhen, nur, wenn diesbezüglich dem Kunden eine gesonderte Garantieerklärung (in Textform) ausgehändigt wurde und die dort beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, insbesondere für Schäden an nicht von uns gelieferten bzw. eingebauten Teilen; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12. Rügepflicht des Kunden
Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrübergang hat der Käufer zu beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Im Falle einer Mängelrüge des Käufers kann Carlsson Fahrzeugtechnik GmbH verlangen, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät an seinem Wohnort bereithält, damit ein Servicetechniker die Reparatur vor Ort vornehmen kann. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten anderen Ort vorgenommen werden, kann Carlsson Fahrzeugtechnik GmbH diesem Verlangen entsprechen. Die entstehenden Reisekosten und anfallende Arbeitszeit sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen.
(4) Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind nur zulässig, wenn neben den übrigen Voraussetzungen unsere Pflichtverletzung nicht unerheblich ist und dem Kunden das Behalten der Leistung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist.
14. Haftung auf Schadenersatz
(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht durch uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder unsere gesetzlichen Vertreter ins unsere Haftung ausgeschlossen (Haftungsausschluss).
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen aus dem Vertrag beschränkt sich unsere Haftung in jedem Fall auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden (Haftungsbegrenzung). Eine Ersatzpflicht für nicht unmittelbare oder nicht vertragstypische Folgeschäden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Abs. 1 und 2 gelten auch dann, wenn gegen uns deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung geltend gemacht werden.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Deckung im Rahmen einer Versicherung für Sachschäden besteht.
(5) Schadensersatzansprüche der vorstehend beschriebenen Art verjähren – soweit wir nicht arglistig gehandelt haben – nach einem Jahr.
(6) Die vorstehenden Regelungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit einer Person.
15. Rücktritt
(1) Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Über solche Umstände haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen; eventuell bereits erhobene Gegenleistungen haben wir unverzüglich zu erstatten.
(2) Ein Rücktrittsrecht behalten wir uns weiter bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises vor, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet für den noch offenen Kaufpreis Sicherheit.
(3) Ist Inhalt eines Vertrags mit unserem Kunden die Herstellung einer Leistungssteigerung des Motors oder eine Verbesserung der Fahrwerkseigenschaften eines Automobils und stellt sich während unserer Tätigkeit heraus, dass der von uns geschuldete Erfolg nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar ist, so sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Ist Inhalt eines Vertrags mit unseren Kunden die Lieferung von Waren mit oder ohne Einbau, und stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Waren nicht kompatibel ist zu dem Kfz, in welches es eingebaut werden soll, so sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Eine fehlende Kompatibilität liegt vor, wenn der Einbau der Ware nicht oder nur mit nicht vorhersehbarem erheblichen Aufwand möglich ist oder wenn infolge des Einbaus Schäden am Kfz entstehen können und das Schadensrisiko nicht oder nur mit erheblichem Aufwand vermieden werden kann. Der Aufwand ist erheblich, wenn er 20 % des betreffenden Warenwerts übersteigt.
16. Datenschutz
Ihre Daten werden zur Kundenbetreuung und Kundeninformation ausschließlich von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe verarbeitet. Ihre Daten leiten wir nur an Ditte weiter, wenn dies zur Ausführung des Kaufvertrages, z.B. des Versandes oder zur Durchführung der Zollformalitäten notwendig ist. Wenn Sie unsere Angebote künftig nicht mehr erhalten wollten, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung.
17. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Saarlouis; Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Saarbrücken.